Der Kreisverband der Gartenfreunde Saalkreis e.V. stellt sich vor
Ein schöner Garten ist ein produktiver Garten!
1990 nahm der Kreisverband der Gartenfreunde mit 81 eingetragenen Kleingärtnervereinen, in denen 7.875 Mitglieder 5.572 Parzellen bewirtschafteten seine Tätigkeit, nach der Auflösung des VKSK, auf.
Im Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) waren über Jahrzehnte die Regionen Halle und der Saalkreis organisiert. Wegen der doch recht unterschiedlichen Bedingungen im Stadtkreis Halle/Halle-Neustadt einerseits und im Saalkreis andererseits beschloss die VKSK-Kreisorganisation Halle/Saalkreis am 20.01.1980 die Trennung in zwei eigenständige Kleingärtnerorganisationen. Die VKSK-Kreisorganisation Saalkreis umfasste bei ihrer Gründung insgesamt 114 Sparten, davon 67 Kleingartensparten mit ca. 4.350 Parzellen auf ca. 230 Hektar.
Auch in den 80er Jahren stand das Kleingartenwesen offiziell unter dem Motto
“Ein schöner Garten ist ein produktiver Garten” mit dem Ziel der maximalen Eigenversorgung der Kleingärtner an Obst und Gemüse: zugleich waren die Kleingärtner aufgefordert, durch den Verkauf von Obst und Gemüse an den staatlichen Handel die chronischen Versorgungsmängel zu mildern.
Für den einzelnen Kleingärtner war die Erholung im eigenen Grün ebenso wichtig - abgesehen vom Ersatz für die oft fehlenden Urlaubs- und Reisemöglichkeiten.
Die gemeinsame Arbeit der Kleingärtner, vor allem mit dem Ziel, die Gemeinschaftseinrichtungen in den Kleingartenanlagen zu verbessern und zahlreiche Veranstaltungen in den Kleingartensparten pflegten die Zusammengehörigkeit der Kleingärtner.
Seit seiner Gründung am 09.08.1990 bemüht sich der Kreisverband, entsprechend seiner Satzung, die Interessen der Kleingartenvereine und der einzelnen Kleingärtner gegenüber den Städten und Gemeinden, wie auch gegenüber den Grundeigentümern zu vertreten. Aber auch die Hilfe und Unterstützung für die Gartenvereine und ihrer Mitglieder bildeten einen weiteren Arbeitsschwerpunkt.
Seit 1990 beschäftigte sich der Kreisverband vor allem mit:
- der Unterstützung der Vereine bei der Erlangung der Rechtsfähigkeit als eingetragene Vereine (e.V.) und der steuerlichen Gemeinnützigkeit,
- der Erfassung aller Pachtverhältnisse und der maßvollen Anpassung des Pachtzinses an die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes,
- die Sicherung der bauplanerischen Einordnung der Kleingartenanlagen in die Flächennutzungspläne der Gemeinden,
- die Unterstützung der Vereine bei der Durchsetzung der seit 01.01.1999 gültigen Rahmengartenordnung mit dem Schwerpunkt der Sicherung der kleingärtnerischen Nutzung und des Umweltschutzes (dazu werden regelmäßige Gartenbegehungen durch-
geführt),
- die Anleitung der Vereine und Vereinsmitglieder im Rahmen der kleingärtnerischen Fachberatung,
- die Unterstützung der Vereine bei der Rekonstruktion und Sanierung der Gemeinschaft, Anlagen und noch vieles mehr.