Schiedsstelle

Schiedsstelle

Wer kennt es nicht:

Partylärm vom Nachbargrundstück, Hähne, die zu laut krähen, zu nah am Nachbargrundstück stehende Hecken, zu viel Qualm aus dem Kamin des Nachbarn, Laub, das auf's Nachbargrundstück fällt oder auch Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung ...

Es gibt viele Gründe, die das Miteinander erschweren können.

Oftmals herrscht noch der Irrglaube, dass man einfach zum Amtsgericht gehen und seinen Nachbarn verklagen kann – dem ist jedoch nicht so. Um seinen Anspruch gegenüber dem Nachbarn geltend machen zu können, ist eine sogenannte Schlichtungsverhandlung bei der örtlichen Schiedsstelle durchzuführen.

Hierfür stellt man schriftlich oder mündlich den Antrag bei der örtlichen Schiedsstelle auf Durchführung einer Schlichtungsverhandlung. Enthalten sein muss der Name und Anschrift beider Parteien, der genaue Anlass, Ort und Zeit des Grundes, der zum Streit geführt hat.

Weiterhin ist ein Vorschuss für die Deckung der voraussichtlich entstehenden Kosten in Höhe von 50,00 bis 100,00 € zu leisten.

In der Schlichtungsverhandlung sind nur die Schiedspersonen, welche zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, und die Parteien anwesend. Der Öffentlichkeit ist die Teilnahme grundsätzlich nicht erlaubt, jedoch können die Parteien einen Beistand hinzuziehen.

Das große Ziel dahinter lautet "Schlichten statt Richten".

Mit dieser Vorgabe wird die Schlichtungsverhandlung durch die Schiedspersonen mit dem Ziel geführt, eine gütliche Einigung beider Parteien zu erzielen. Der herbeigeführte Vergleich soll den Rechtsfrieden wiederherstellen, ohne gerichtliche Schritte einzuleiten. Dies setzt allerdings ein gegenseitiges Entgegenkommen der Parteien voraus.

Die Schiedsstelle ist unter der Adresse der Gemeindeverwaltung postalisch zu erreichen, allerdings ist sie organisatorisch dem Amtsgericht unterstellt.

Ihren schriftlichen Antrag richten Sie bitte an

Gemeinde Kabelsketal
- Schiedsstelle -
Lange Straße 18
06184 Kabelsketal.

Die so adressierte Post wird ungeöffnet an die Schiedsstelle weitergeleitet.

Zusätzlich bietet die Vorsitzende der Schiedsstelle persönliche Beratungstermine jeden ersten Donnerstag im Monat zwischen 16:00 und 17:00 Uhr ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung an. Ihren Termin können Sie unter 034602-33200 bis jeweils zum letzten Werktag des Vormonats vereinbaren.

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