Standesamt
Allgemeine Hinweise
Das Standesamt ist an den Tagen Montag, Dienstag und Donnerstag zu den jeweiligen Sprechzeiten für Sie geöffnet.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden nutzen Sie die telefonische Terminvereinbarung oder kontaktieren Sie uns gerne vorab per E-Mail.
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist grundsätzlich das Wohnsitzstandesamt.
In dessen Zuständigkeitsbereich muss zumindest einer der beiden Verlobten gemeldet sein.
Die Eheschließung selbst kann bei einem Standesamt Ihrer Wahl erfolgen.
Die Anmeldung der Eheschließung kann auch von einem Verlobten mit einer Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung
Wenn Sie deutsch Staatsangehörige sind und noch nicht verheiratet waren:
- Personalausweis oder Reisepass
- Die aktuelle beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister mit Hinweisteil (nicht viel älter als 6 Monate, erhältlich bei dem Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geboren sind) KEINE GEBURTSURKUNDE!
Wenn Sie schon verheiratet waren benötigen wir zusätzlich:
- Das rechtskräftige Scheidungsurteil und die Eheurkunde ODER wenn eins von beiden nicht mehr vorhanden ist eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Auflösungsvermerk
- Ggf Wiederannahme eines früheren Names
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
- Geburtsurkunde für jedes Kind
Wenn beide oder einer der Verlobten einer ausländischer Staatsangehöriger ist, setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung, damit wir über die benötigten Unterlagen sprechen können, hier gibt es von Land zu Land verschiedene Anforderungen.
Standesamtliche Angelegenheiten
- Geburtsbeurkundungen
- Vaterschaftsanerkennungen
- Namenserklärungen
- Anmeldung der Eheschließung
- Vornahme der Eheschließung
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
- Kirchenaustritte
- Wiederannahme von früheren Namen
- Ausstellung von Geburts-, Ehe-, und Sterbeurkunden und beglaubigte Abschriften aus den jeweiligen Registern
- Kirchenaustritte
- Sterbefallbeurkundungen
- Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen im Ausland, als zuständiges Wohnsitzstandesamt
- Usw
Einen kleinen Einblick in unser Standesamt können Sie hier bekommen:
Trauungszimmer